Bei ausgedehnterem Befall kann es mitunter notwendig sein, die gesamte Brust zu entfernen. Diese Tatsache kann in manchen Fällen erst während der Operation gesehen werden. Es wird vor einer Operation diese Möglichkeit besprochen und bei Einwilligung und Notwendigkeit (wird durch die intraoperative Diagnostik – siehe oben – festgestellt werden) kann eine zunächst als brusterhaltend begonnene Operation in eine Brustamputationsoperation umgewandelt werden.
Hierbei wird das gesamte Brustdrüsengewebe inklusive der Brustwarze und dem Vorhof, sowie einer kleinen Hautsichel, entfernt. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rekonstruktion denkbar. Sollte eine sofortige Rekonstruktion von der Patientin in Erwägung gezogen werden, müsste man dies bei der einzelnen Patientin selektiv abklären. Bitte fragen Sie Ihre:n betreuende:n Chirug:in oder Gynäkolog:in.
- Organisatorisches zur Brustoperation
- Brusterhaltung
- Wenn die Brust entfernt werden muss
- Wächterlymphknotenbiopsie (= Sentinelbiopsie)
- Brustrekonstruktion